{"id":1125,"date":"2019-03-25T00:32:38","date_gmt":"2019-03-24T23:32:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.funjump.de\/?page_id=1125"},"modified":"2019-03-27T22:13:57","modified_gmt":"2019-03-27T21:13:57","slug":"buchung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.funjump.de\/en\/sportspringen\/buchung\/","title":{"rendered":"Buchung Sportspringer"},"content":{"rendered":"
Sprungsaison ist von April bis Oktober<\/p>\n
Anmeldung:<\/strong><\/p>\n Die Anmeldung zu allen Fallschirmkursen erfolgt bitte \u00fcber unser online-Buchungssystem f\u00fcr Fallschirmkurse.<\/p>\n Du kannst w\u00e4hlen zwischen einer Anzahlung von 50,- EUR (bei Aktionspreisen nicht m\u00f6glich) oder vollst\u00e4ndiger Bezahlung. Die Reservierung ist erst g\u00fcltig nach Eingang der Zahlung. Der ggf. bestehende Restbetrag kann vorher \u00fcberwiesen oder bei Kursbeginn vor Ort in bar oder EC beglichen werden.<\/p>\n <\/p>\n Stornierung:<\/strong><\/p>\n Bei kundenseitiger Stornierung oder Nichterscheinen werden 50,- EUR als Stornierungsgeb\u00fchr einbehalten und der ggf. bestehende Restbetrag retourniert. F\u00fcr den Fall, dass der Kunde der Fa. TAKE OFF Fallschirmsport GmbH nachweist, dass dort wegen der Stornierung geringere Kosten als 50,- EUR entstanden sind, so reduziert sich die Stornierungsgeb\u00fchr entsprechend um den Differenzbetrag. Erfolgt die Stornierung durch TAKE OFF, wird der vollst\u00e4ndige Betrag retourniert.<\/p>\n Bei Gutscheinbestellungen f\u00fcr Kurse besteht ebenfalls eine Stornierungsgeb\u00fchr von 50,- EUR. Dar\u00fcber hinaus bezahlte Betr\u00e4ge werden retourniert.<\/p>\n Der Wechsel auf h\u00f6herwertige Kurse ist jederzeit m\u00f6glich. Bestimmte Ausbildungsinhalte der jeweiligen Kurse werden teilweise angerechnet.<\/p>\n <\/p>\n Nicht absolvierte Spr\u00fcnge:<\/strong><\/p>\nDie Ausbildung erfolgt nach den jeweils g\u00fcltigen gesetzlichen Bestimmungen (Bundesministerium f\u00fcr Verkehr). Kursablauf:<\/strong><\/p>\n Kursablauf und Zeitplan werden nach den jeweiligen Erfordernissen ausgerichtet und den Kursteilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben. TAKE OFF Fallschirmsport beh\u00e4lt es sich vor, angebotene Kurse aus internen Gr\u00fcnden ausfallen zu lassen. Die Kursteilnehmer werden hier\u00fcber bis sp\u00e4testens sieben Tage vor Kursbeginn informiert. Sollten Ausweichtermine f\u00fcr die Kursteilnehmer nicht wahrnehmbar sein, werden bereits bezahlte Betr\u00e4ge zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n <\/p>\n Versicherung:<\/strong><\/p>\nVersicherungen sind w\u00e4hrend der Ausbildung wie folgt abgeschlossen: Der Teilnehmer verzichtet auf alle Anspr\u00fcche gegen\u00fcber TAKE OFF Fallschirmsport oder den beteiligten Personen oder Institutionen, die an der Ausbildung beteiligt sind und die er aus seiner Bet\u00e4tigung in der Luftfahrt, durch den Betrieb der Luftfahrzeuge, seinem Verweilen auf dem Flugplatzgel\u00e4nde und durch sonstige Luftfahrtger\u00e4te, durch Unf\u00e4lle oder sonstige Nachteile erleidet, soweit sie nicht auf grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz beruhen. Das gilt nicht f\u00fcr den Fall, dass der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit herr\u00fchrt.<\/p>\n Bei vors\u00e4tzlicher oder grob fahrl\u00e4ssiger Besch\u00e4digung von Ausbildungsmaterial haftet der Schadensverursacher. Kursteilnehmer k\u00f6nnen von der weiteren Ausbildung ausgeschlossen werden, wenn sie die eigene Sicherheit oder die anderer gef\u00e4hrden oder die Durchf\u00fchrung des Ausbildungsbetriebes nachhaltig st\u00f6ren (ohne Regressanspruch).<\/p>\n Unsere Preisliste gilt vorbehaltlich \u00c4nderungen. Alle Angebote werden aber grunds\u00e4tzlich zum am Buchungstag geltenden Preis abgerechnet.<\/p>\n <\/p>\n
\nKann die Ausbildung vom Kursteilnehmer nicht beendet oder aufgrund h\u00f6herer Gewalt, beh\u00f6rdlicher Anordnung, technischer St\u00f6rung oder aus Gr\u00fcnden der Sicherheit nicht zu Ende gef\u00fchrt werden, besteht seitens des Kursteilnehmers kein Anspruch auf Schadenersatz, es sei denn, TAKE OFF hat diese Unm\u00f6glichkeit selbst zu vertreten. Nicht absolvierte Spr\u00fcnge k\u00f6nnen innerhalb eines Zeitjahres nachgeholt werden.\n\t
\nHalterhaftpflicht- und Unfallversicherung f\u00fcr die eingesetzten Luftfahrzeuge zur Abdeckung von Drittsch\u00e4den
\nHalterhaftpflicht- und Unfallversicherung f\u00fcr die in der Schulung eingesetzten Fallschirmsysteme
\nF\u00fcr einen dar\u00fcber hinausgehenden Versicherungsschutz ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Bei privat abgeschlossenen Lebens- oder Unfallversicherungen sollten Sie sich beim Versicherer erkundigen, inwieweit der Luftsport mit eingeschlossen ist.\n